3833 Powerline Road, Suite 101
33309 Fort Lauderdale, Florida, USA
Vertretungsberechtigt: Florian Höper
§1 Geltungsbereich und Kundenkreis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der ENTFALTE DEIN POTENZIAL LLC und ihren Kunden über Beratungs-, Ghostwriting-, Redaktions-, Konzeptions-, Buchproduktions-, Übersetzungs-, Design-, Trainings-, Digitalprodukt- und damit zusammenhängende Leistungen.
Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Kunden, die den Vertrag im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen, selbstständigen oder beruflichen Tätigkeit abschließen, und nicht an Personen, die überwiegend zu privaten, familiären oder Haushaltszwecken handeln. Soweit deutsches Recht Anwendung findet, handelt es sich bei den Kunden ausschließlich um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag ausschließlich zu geschäftlichen, gewerblichen, selbstständigen oder beruflichen Zwecken abschließt.
Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft des Kunden zu verlangen und den Vertragsschluss abzulehnen, solange solche Nachweise nicht vorliegen.
Diese AGB gelten insbesondere für:
- a)Buchberatung und Strategiegespräche,
- b)Manuskriptberatung,
- c)Buchkonzeption und Positionierung,
- d)Interviews und Recherche,
- e)Ghostwriting und Manuskripterstellung,
- f)Redaktion, Lektorat und Korrektorat,
- g)Übersetzungen,
- h)Buchsatz, Cover- und sonstige Designleistungen,
- i)Unterstützung bei Verlagssuche und Selfpublishing,
- j)Workshops,
- k)Online-Autoren-Trainings,
- l)Online-Kurse und sonstige digitale Produkte,
- m)Buchmarketing-, PR- und Kampagnenleistungen,
- n)Hörbuchproduktion und Audioverwertung,
- o)Unterstützung bei Kontaktanbahnung sowie Begleitung von Verlags- und Publikationsprozessen,
- p)Medien-, Podcast- und Bühnenauftritte, soweit sie ausdrücklich Bestandteil eines Angebots sind, sowie
- q)sonstige im jeweiligen Angebot vereinbarte Leistungen.
Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen individuellen Angebot, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Produkt- oder Leistungsbeschreibung, einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Kunde macht im Angebots-, Bestell- oder Buchungsvorgang vollständige und zutreffende Angaben zu Unternehmen bzw. geschäftlicher Tätigkeit, Geschäftsanschrift sowie, soweit vorhanden und erforderlich, zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einer vergleichbaren steuerlichen Registrierungsnummer.
Der Anbieter darf bei der Vertrags- und Rechnungsabwicklung grundsätzlich auf die Richtigkeit dieser Angaben vertrauen.
Macht der Kunde schuldhaft unrichtige Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft oder zu Umständen, die für die steuerliche oder rechtliche Behandlung des Vertrags relevant sind, bleiben die gesetzlichen Anfechtungs-, Kündigungs-, Vergütungs- und Schadensersatzrechte des Anbieters unberührt. Der Kunde ersetzt dem Anbieter im gesetzlich zulässigen Umfang diejenigen zusätzlichen Steuern, steuerlichen Nebenleistungen und angemessenen externen Kosten, die nachweislich unmittelbar aufgrund der unrichtigen Angaben entstehen und bei zutreffenden Angaben nicht entstanden wären.
§2 Vertragspartner und Vertragsschluss
Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die ENTFALTE DEIN POTENZIAL LLC.
Vom Anbieter eingesetzte Zahlungs-, Buchungs-, Hosting-, Videokonferenz-, Software- oder sonstige technische Dienstleister, insbesondere Stripe, sind keine Vertragspartner des Kunden hinsichtlich der vom Anbieter geschuldeten Hauptleistungen.
Darstellungen von Leistungen auf Websites, Landingpages, in Präsentationen, Werbematerialien oder sonstigen allgemeinen Leistungsbeschreibungen stellen kein verbindliches Angebot dar, soweit sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet werden.
Bei individuellen Projekten kommt der Vertrag durch Annahme des individuellen Angebots durch den Kunden zustande.
Bei unmittelbar online buchbaren oder erwerbbaren Leistungen gibt der Kunde durch Abschluss des Bestell- oder Zahlungsvorgangs ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Anbieter zustande, insbesondere durch Buchungs- oder Auftragsbestätigung, Freischaltung eines digitalen Zugangs oder Beginn der Leistungserbringung.
Die Annahme kann, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist, insbesondere durch elektronische Signatur, Bestätigung per E-Mail, Online-Buchung oder ein vom Anbieter eingesetztes elektronisches Vertragssystem erfolgen.
Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- 1.ausdrücklich individuell ausgehandelte Vereinbarungen,
- 2.individuelles Angebot bzw. Auftragsbestätigung,
- 3.zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebliche Produkt- oder Leistungsbeschreibung,
- 4.ausdrücklich einbezogene Projekt- oder Leistungsanlagen,
- 5.diese AGB.
Allgemeine Werbeaussagen werden nur dann Bestandteil des konkret geschuldeten Leistungsumfangs, wenn sie sich auf die erworbene Leistung beziehen und bei Vertragsschluss ausdrücklich als Leistungsbestandteil ausgewiesen sind.
§3 Leistungsumfang, Leistungserbringung und technische Hilfsmittel
Der Anbieter erbringt ausschließlich die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Leistungen.
Bei Ghostwriting- und Buchprojekten bestimmen sich insbesondere Umfang, Projektphasen, Seiten- oder Wortumfang, Interviews, Feedback- und Überarbeitungsschleifen, Deliverables und gegebenenfalls Nutzungsrechte nach dem individuellen Angebot.
Bei Beratungs-, Trainings- und Digitalprodukten bestimmen sich Inhalte, Umfang, enthaltene Leistungen und gegebenenfalls enthaltene Live-, Beratungs- oder Feedbackelemente nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
Der Anbieter ist in der Wahl seiner Arbeitsmethoden, internen Abläufe und des tatsächlichen Ortes der Leistungserbringung frei, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die persönliche Leistungserbringung durch Florian Höper ist nur geschuldet, wenn dies für die jeweilige Leistung ausdrücklich vereinbart oder in der maßgeblichen Leistungsbeschreibung zugesagt wurde.
Im Übrigen ist der Anbieter berechtigt, qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Autoren, Redakteure, Lektoren, Korrektoren, Übersetzer, Designer, technische Dienstleister und sonstige geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Der Anbieter ist nicht exklusiv für den Kunden tätig und darf Leistungen auch für andere Kunden einschließlich Unternehmen oder Personen aus ähnlichen Branchen erbringen, sofern Vertraulichkeitsverpflichtungen eingehalten werden.
Der Anbieter und die von ihm eingesetzten Personen dürfen zur Leistungserbringung geeignete technische, automatisierte und KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, insbesondere für Recherche, Aufzeichnung und Transkription, Strukturierung, Textbearbeitung und -entwicklung, Übersetzung, Gestaltung, Qualitätssicherung und Projektorganisation.
Der Einsatz solcher Werkzeuge erfolgt unter Beachtung der jeweils anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten.
Wesentliche zur Übergabe oder Veröffentlichung bestimmte Arbeitsergebnisse unterliegen dem für die jeweilige Leistung vorgesehenen redaktionellen Qualitätssicherungsprozess des Anbieters.
Die Auswahl, Kombination und Gewichtung der eingesetzten Werkzeuge, Methoden und Arbeitsweisen liegt beim Anbieter. Allein die Verwendung bestimmter technischer oder KI-gestützter Hilfsmittel begründet keinen Anspruch des Kunden auf Herabsetzung der vereinbarten Vergütung.
Verlangen Verlage, Plattformen, Distributoren oder sonstige Dritte vom Kunden Angaben oder Erklärungen zum Einsatz technischer oder KI-gestützter Hilfsmittel, ist der Kunde für die gegenüber diesen Dritten abzugebenden Erklärungen verantwortlich. Der Anbieter stellt ihm auf Anfrage diejenigen hierfür relevanten Informationen zur Verfügung, die ihm bereits vorliegen oder ohne wesentlichen Aufwand bereitgestellt werden können.
§4 Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Änderungswünsche, die insbesondere
- a)bereits abgestimmte oder freigegebene Projektgrundlagen wesentlich verändern,
- b)zusätzliche Interviews oder Recherche erfordern,
- c)den vereinbarten Umfang eines Manuskripts erhöhen,
- d)zusätzliche Feedback- oder Überarbeitungsschleifen erfordern oder
- e)sonstigen erheblichen Zusatzaufwand verursachen,
können als Zusatzleistung gesondert berechnet werden.
Der Anbieter informiert den Kunden vor Durchführung wesentlicher kostenpflichtiger Zusatzleistungen über die zusätzliche Vergütung oder unterbreitet ein entsprechendes Zusatzangebot.
Geringfügige Änderungen der Arbeitsweise, des Projektablaufs oder der technischen Umsetzung, die den vereinbarten Leistungsinhalt nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einer Vergütungsreduzierung.
§5 Preise, Rechnungsstellung und indirekte Steuern
Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder zum Zeitpunkt einer Online-Buchung bzw. Bestellung ausgewiesenen Preise.
Bei Projektleistungen können Anzahlungen, Ratenzahlungen, Meilensteinzahlungen oder sonstige Zahlungspläne vereinbart werden.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise ohne Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, VAT, GST, Sales Tax, Use Tax oder vergleichbare indirekte Steuern.
Soweit der Anbieter nach dem auf eine Leistung anwendbaren Steuerrecht verpflichtet ist, eine solche Steuer zu erheben, wird diese zusätzlich zur vereinbarten Vergütung berechnet.
Soweit nach dem anwendbaren Steuerrecht der Kunde selbst verpflichtet ist, eine Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer oder vergleichbare indirekte Steuer auf den Bezug der Leistung zu erklären oder abzuführen, insbesondere aufgrund eines Reverse-Charge-, Bezugsteuer-, Self-Assessment- oder vergleichbaren Verfahrens, erfüllt der Kunde die ihn insoweit treffenden steuerlichen Pflichten eigenverantwortlich.
Jede Partei ist für die Erfüllung ihrer eigenen steuerlichen Erklärungs-, Registrierungs- und Zahlungspflichten verantwortlich, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Der Kunde stellt dem Anbieter auf Anfrage die für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erforderlichen Unternehmens- und Steuerinformationen zur Verfügung.
Der Kunde teilt dem Anbieter eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine vergleichbare steuerliche Registrierungsnummer mit, soweit eine solche in seinem Sitzstaat besteht und für die betreffende Leistung relevant ist.
Der Anbieter darf seine steuerliche Behandlung und Rechnungsstellung grundsätzlich auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen stützen.
Erweist sich aufgrund schuldhaft unrichtiger, unvollständiger oder nicht aktualisierter Angaben des Kunden nachträglich, dass auf eine Leistung eine indirekte Steuer zu erheben war, ist der Anbieter, soweit rechtlich zulässig, berechtigt, die Rechnung entsprechend zu berichtigen und die gesetzlich geschuldete Steuer nachzuberechnen.
Soweit dem Anbieter aufgrund solcher schuldhaft unrichtigen Angaben zusätzlich Steuern, steuerliche Nebenleistungen oder angemessene externe Beratungs- bzw. Rechtsverfolgungskosten entstehen, hat der Kunde diese im gesetzlich zulässigen Umfang zu ersetzen, soweit sie nachweislich unmittelbar auf den unrichtigen Angaben beruhen.
§6 Quellensteuern und sonstige Steuerabzüge
Sämtliche unter dem Vertrag geschuldeten Zahlungen sind ohne Abzug oder Einbehalt zu leisten, soweit ein solcher Abzug oder Einbehalt nicht aufgrund zwingend anwendbarer gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
Ist der Kunde aufgrund zwingend anwendbarer steuerlicher Vorschriften verpflichtet, von einer an den Anbieter geschuldeten Zahlung eine Quellensteuer, Abzugsteuer oder vergleichbare Steuer einzubehalten oder abzuführen, erhöht sich die vom Kunden geschuldete Zahlung, soweit rechtlich zulässig, um den Betrag, der erforderlich ist, damit dem Anbieter nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Steuerabzugs wirtschaftlich der ursprünglich vereinbarte Vergütungsbetrag verbleibt („Gross-up“).
Absatz 2 betrifft ausschließlich Steuern, die unmittelbar von einer an den Anbieter geschuldeten Zahlung einzubehalten oder abzuziehen sind. Steuern auf Einkommen, Nettogewinn, Vermögen oder Personal des Anbieters sowie indirekte Steuern im Sinne von § 5 werden hiervon nicht erfasst.
Hält der Kunde einen solchen Steuerabzug für erforderlich, informiert er den Anbieter unverzüglich und, soweit praktisch möglich, vor Durchführung des Abzugs. Auf Anfrage teilt er Rechtsgrundlage, Bemessungsgrundlage, Steuersatz und voraussichtliche Höhe des Abzugs mit.
Der Anbieter stellt auf rechtzeitige Anfrage solche steuerlichen Informationen oder Unterlagen zur Verfügung, die sich bereits in seinem Besitz befinden oder ihm ohne wesentlichen Aufwand zur Verfügung stehen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, auf eigene Kosten Registrierungen, Freistellungs-, Erstattungs- oder sonstige Steuerverfahren in der Jurisdiktion des Kunden einzuleiten, zu betreiben oder hierfür externe Berater zu beauftragen, soweit dies nicht gesondert vereinbart wird.
Der Kunde führt einbehaltene Beträge fristgerecht an die zuständige Behörde ab und stellt dem Anbieter auf Anfrage einen verfügbaren amtlichen oder anderweitig geeigneten Nachweis über die erfolgte Abführung zur Verfügung.
Eine Verpflichtung des Anbieters, eine Erstattung einbehaltener Steuern zu beantragen oder zu verfolgen, besteht nicht.
Erhält der Anbieter dennoch eine Erstattung einer Steuer, die aufgrund der Gross-up-Regelung wirtschaftlich vollständig vom Kunden getragen wurde, ist ein etwaiger Ausgleichsanspruch des Kunden auf den tatsächlich vereinnahmten Erstattungsbetrag abzüglich angemessener externer Kosten, Gebühren und sonstiger unmittelbar mit der Erstattung verbundener Aufwendungen beschränkt.
§7 Zahlungsbedingungen und Ratenzahlungen
Zahlungsfristen und Zahlungspläne ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Bestellung oder der Rechnung.
Ist keine andere Zahlungsfrist vereinbart, ist eine Rechnung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Anzahlungen und vereinbarte erste Raten können Voraussetzung für den Projektbeginn oder die Freischaltung einer Leistung sein.
Eine vereinbarte Ratenzahlung stellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ausschließlich eine Aufteilung des bereits bei Vertragsschluss geschuldeten Gesamtpreises dar und begründet kein monatlich kündbares Abonnement.
Die Nichtnutzung einer erworbenen Leistung, eine Änderung der persönlichen oder geschäftlichen Prioritäten des Kunden oder dessen subjektive Unzufriedenheit begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter oder Erlass noch geschuldeter Vergütung.
Sämtliche Bank-, Überweisungs-, Korrespondenzbank- und vergleichbaren Transaktionskosten, die auf Seiten des Kunden oder seiner Zahlungsdienstleister entstehen, trägt der Kunde. Beim Anbieter muss der vollständige geschuldete Rechnungsbetrag eingehen.
Währungsumrechnungs- und Wechselkursrisiken auf Seiten des Kunden gehen zulasten des Kunden.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, nach Eintritt des Verzugs und entsprechender Mitteilung die weitere Leistungserbringung bzw. den Zugang zu digitalen Leistungen bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen auszusetzen.
Durch eine berechtigte Aussetzung entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten des Anbieters. Die Wiederaufnahme erfolgt nach Zahlung entsprechend der dann verfügbaren Kapazität des Anbieters.
Unberechtigte Rückbuchungen, Chargebacks oder vergleichbare Rückbelastungen befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Vom Kunden zu vertretende zusätzliche Gebühren und angemessene Rechtsverfolgungskosten können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenansprüchen zulässig. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
Soweit eine Ratenzahlung lediglich der zeitlichen Aufteilung eines bei Vertragsschluss verbindlich vereinbarten Gesamtpreises dient und der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei vereinbarten Raten in Verzug gerät, kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist die noch offene Restvergütung insgesamt fällig stellen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§8 Projektbeginn und Zeitplanung
Ein Projekt beginnt zu dem individuell vereinbarten Zeitpunkt, frühestens jedoch nach Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen für den Projektstart.
Projektpläne, Zeitpläne und voraussichtliche Fertigstellungstermine dienen grundsätzlich der Projektsteuerung und stellen keine verbindlichen Fixtermine dar, sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde.
Zeitangaben beruhen auf der Annahme rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden.
Verzögerungen durch verspätete Informationen, Zahlungen, Interviews, Freigaben, Entscheidungen oder sonstige Mitwirkung des Kunden verschieben den Projektzeitplan mindestens um die Dauer der Verzögerung sowie um eine angemessene Wiederanlaufzeit.
Eine Wiederaufnahme nach einer vom Kunden verursachten Unterbrechung erfolgt entsprechend der verfügbaren Kapazität des Anbieters. Ein Anspruch auf sofortige Fortsetzung besteht nicht.
§9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Dateien, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen zur Verfügung.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben zu persönlichen Erlebnissen, geschäftlichen Vorgängen, Zahlen, Personen, Unternehmen und sonstigen Tatsachen nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Der Anbieter darf grundsätzlich auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen vertrauen, soweit keine gesonderte Überprüfung oder Faktenprüfung vereinbart wurde und keine offensichtlichen Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen.
Der Kunde benennt auf Verlangen einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund unvollständiger, widersprüchlicher, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten des Anbieters.
Vom Kunden verursachter zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.
§10 Feedback und Überarbeitungsschleifen
Anzahl und Umfang etwaiger im Preis enthaltener Feedback- oder Überarbeitungsschleifen ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. der maßgeblichen Leistungsbeschreibung.
Feedback soll innerhalb der vereinbarten Frist, ansonsten innerhalb einer angemessenen Frist und möglichst gesammelt, eindeutig und widerspruchsfrei übermittelt werden.
Widersprüchliches oder sukzessiv erweitertes Feedback kann zusätzlichen Aufwand darstellen.
Freigegebene Projektphasen bilden die Grundlage für die weitere Arbeit. Grundlegende spätere Änderungen bereits freigegebener Inhalte können als Zusatzleistung behandelt werden.
Erfolgt trotz Aufforderung und angemessener Frist kein für die Fortsetzung erforderliches Feedback, darf der Anbieter die betreffende Projektphase pausieren oder, soweit sachlich möglich und angekündigt, auf Basis des zuletzt abgestimmten Projektstands fortfahren.
Eine operative Freigabe für die Fortsetzung des Projekts lässt zwingende gesetzliche Mängelrechte unberührt.
§11 Abnahme bei abnahmefähigen Leistungen
Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich einer Abnahme zugänglich ist, hat der Kunde die vertragsgemäß fertiggestellte Leistung abzunehmen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Nach Fertigstellung kann der Anbieter dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
Die gesetzlichen Folgen einer unterlassenen oder ohne hinreichende Mangelangabe verweigerten Abnahme bleiben unberührt.
Beanstandungen sollen konkrete Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang bezeichnen und dem Anbieter eine sachgerechte Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung ermöglichen.
§12 Inaktivität des Kunden
Ist zur Fortführung eines Projekts eine Mitwirkung des Kunden erforderlich und erfolgt diese trotz Aufforderung nicht, darf der Anbieter das Projekt pausieren.
Dauert die fehlende Mitwirkung länger als 30 Kalendertage an, kann der Anbieter die ursprünglich reservierte Produktionskapazität anderweitig vergeben. Die spätere Fortsetzung erfolgt entsprechend der dann verfügbaren Kapazität.
Dauert die fehlende Mitwirkung trotz erneuter Aufforderung und angemessener Nachfrist erheblich länger an, kann der Anbieter die ihm gesetzlich zustehenden Rechte auf Beendigung des Vertrags, Vergütung, Entschädigung oder Schadensersatz geltend machen.
Bereits fällige Zahlungsverpflichtungen werden durch eine vom Kunden verursachte Projektpause nicht aufgehoben.
Entsteht durch eine längere Unterbrechung zusätzlicher Wiederanlauf-, Einarbeitungs- oder Organisationsaufwand, kann dieser nach vorheriger Information angemessen zusätzlich berechnet werden.
§13 Termine, Beratungs- und Live-Calls
Dieser Paragraph gilt für einzeln gebuchte Beratungsleistungen sowie für Beratungs-, Feedback- oder Live-Calls, die Bestandteil eines anderen Angebots sind.
Inhalt, Dauer und Anzahl von Calls ergeben sich ausschließlich aus der für die konkret gebuchte Leistung maßgeblichen Leistungsbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.
Ein Anspruch auf weitere Calls oder Betreuung über den ausdrücklich vereinbarten Umfang hinaus besteht nicht.
Beratungs- und Live-Calls finden grundsätzlich per Videokonferenz oder über ein anderes vom Anbieter bestimmtes geeignetes Kommunikationssystem statt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Ein gebuchter Termin kann bis 72 Stunden vor Beginn einmal kostenfrei auf einen verfügbaren Ersatztermin verlegt werden, sofern bei Buchung oder Terminvereinbarung keine abweichende Regelung mitgeteilt wurde.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen kostenfreien Ersatztermin oder eine Rückerstattung, soweit der betreffende Vertrag nicht zuvor wirksam beendet wurde oder zwingende bzw. nicht formularmäßig ausschließbare gesetzliche Rechte entgegenstehen.
Erscheint der Kunde verspätet, verkürzt sich die vereinbarte Gesprächszeit entsprechend.
Kann der Anbieter einen Termin aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund nicht wahrnehmen, wird ein Ersatztermin angeboten. Ist eine Nachholung dauerhaft nicht möglich und handelt es sich um eine separat vergütete Einzelleistung, wird die auf diese nicht erbrachte Leistung entfallende Vergütung erstattet.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig über ein geeignetes Endgerät, eine ausreichende Internetverbindung sowie funktionsfähige Audio- und, soweit für die jeweilige Leistung erforderlich, Videotechnik zu verfügen.
§14 Keine Geld-zurück-, Erfolgs- oder Zufriedenheitsgarantie
Der Anbieter gewährt keine freiwillige Geld-zurück-, Zufriedenheits-, Erfolgs-, Veröffentlichungs-, Verlags-, Bestseller-, Umsatz-, Reichweiten- oder vergleichbare Garantie.
Abweichend von Absatz 1 gilt für die einzeln gebuchte Buchberatung die in der Leistungsbeschreibung ausgewiesene Zufriedenheitszusage: Erklärt der Kunde noch während des Beratungscalls gegenüber Florian Höper persönlich, dass ihm die Beratung keine Klarheit für seine Situation gebracht hat, erstattet der Anbieter die gezahlte Vergütung innerhalb von vierzehn Tagen. Eine Geltendmachung nach Ende des Calls, gegenüber Dritten oder in sonstiger Form ist ausgeschlossen.
Im Übrigen gilt Absatz 1 für sämtliche Beratungs-, Ghostwriting-, Projekt-, Trainings-, Kurs- und Digitalproduktleistungen.
Der Vergütungsanspruch hängt insbesondere nicht davon ab, ob der Kunde
- a)eine Leistung subjektiv als wertvoll empfindet,
- b)Empfehlungen tatsächlich umsetzt,
- c)sein Buch fertigstellt oder veröffentlicht,
- d)einen Verlag findet,
- e)eine bestimmte Verkaufszahl erzielt,
- f)eine Bestsellerliste erreicht oder
- g)einen bestimmten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolg erzielt.
Zwingende gesetzliche Ansprüche aufgrund einer vom Anbieter zu vertretenden mangelhaften oder nicht erbrachten Leistung bleiben unberührt.
§15 Kündigung und vorzeitige Projektbeendigung
Gesetzlich zwingende Kündigungs- und Beendigungsrechte der Parteien bleiben unberührt.
Soweit für einzelne Leistungen werkvertragliche Regelungen gelten und der Kunde den Vertrag vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund kündigt, richten sich die Vergütungsansprüche des Anbieters nach den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit für einzelne Leistungen dienstvertragliche Regelungen gelten, richten sich Beendigung und Vergütungsfolgen nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und etwaigen wirksamen individuellen Vereinbarungen.
Bei vollständig oder teilweise digital bereitgestellten Leistungen besteht allein aufgrund der Nichtnutzung durch den Kunden kein ordentliches Kündigungs- oder Rückerstattungsrecht, soweit nicht ausdrücklich ein kündbares Abonnement vereinbart wurde.
Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden, insbesondere wenn
- a)der Kunde trotz Mahnung erhebliche fällige Zahlungen nicht leistet,
- b)notwendige Mitwirkung trotz angemessener Nachfrist dauerhaft verweigert wird,
- c)der Kunde rechtswidrige Leistungen oder Inhalte verlangt,
- d)der Kunde den Anbieter, dessen Mitarbeiter oder Dienstleister erheblich beleidigt, bedroht oder unzumutbar behandelt oder
- e)eine Fortsetzung des Vertrags aus einem anderen schwerwiegenden Grund unzumutbar ist.
Soweit die Pflichtverletzung behebbar ist, wird grundsätzlich zuvor eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe gegeben.
Bei Vertragsbeendigung werden bereits erbrachte Leistungen, entstandene Ansprüche und nicht stornierbare projektbezogene Fremdkosten nach Maßgabe des Vertrags und der gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.
Weitergehende gesetzliche Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§16 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte
Der Kunde gewährleistet, dass er berechtigt ist, die von ihm bereitgestellten Texte, Dokumente, Fotos, Grafiken, Logos, Marken, Audio- und Videoaufzeichnungen, Zitate, Daten und sonstigen Materialien für die vereinbarten Zwecke zu verwenden und dem Anbieter zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde informiert den Anbieter über ihm bekannte rechtliche Beschränkungen.
Der Kunde ist insbesondere für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der von ihm gelieferten persönlichen oder geschäftlichen Tatsachenbehauptungen verantwortlich.
Der Kunde räumt dem Anbieter an den von ihm bereitgestellten Materialien diejenigen einfachen Nutzungsbefugnisse ein, die zur Durchführung des jeweiligen Vertrags erforderlich sind.
Darüber hinaus verbleiben sämtliche Rechte an vom Kunden selbst erstellten oder eingebrachten Inhalten beim Kunden bzw. jeweiligen Rechteinhaber.
Wird der Anbieter aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung dieser Pflichten von Dritten berechtigt in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Anbieter im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Ansprüchen sowie angemessenen erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei.
Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die betreffende Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
Der Anbieter darf die Verwendung von Materialien oder die Umsetzung von Anweisungen ablehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit bestehen.
§17 Faktenprüfung, Rechtsprüfung und Veröffentlichungsverantwortung
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst Ghostwriting, Beratung oder Training keine umfassende unabhängige Tatsachen-, Rechts-, Steuer-, medizinische oder wissenschaftliche Prüfung sämtlicher Inhalte.
Eine ausdrücklich vereinbarte Recherche oder Faktenprüfung erfolgt mit der vereinbarten Sorgfalt und Tiefe.
Vor Veröffentlichung erhält der Kunde Gelegenheit, ein finales Manuskript oder sonstiges zur Veröffentlichung bestimmtes Arbeitsergebnis zu prüfen.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, persönliche Tatsachen, Namen, Daten, Unternehmensinformationen, Zahlen, Zitate, Vorwürfe gegenüber Dritten und sonstige sensible Aussagen auf Richtigkeit zu prüfen.
Die abschließende Entscheidung über Veröffentlichung und Verwertung trifft der Kunde.
Eine Prüfung auf Presserecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht oder sonstige spezielle Rechtsgebiete ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich durch hierfür qualifizierte Berater gesondert vereinbart wurde.
§18 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche persönliche, geschäftliche, strategische und werkbezogene Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags zugänglich werden, vertraulich.
Dies umfasst insbesondere unveröffentlichte Manuskripte, Buchideen, Interviewinhalte, Geschäftsmodelle, wirtschaftliche Informationen und persönliche Lebensgeschichten.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
- a)öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich werden,
- b)der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- c)rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder
- d)aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder vollziehbarer behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Der Anbieter darf vertrauliche Informationen im erforderlichen Umfang Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Autoren, Lektoren, Übersetzern, Designern, Rechtsanwälten, Steuerberatern sowie technischen Dienstleistern zugänglich machen, die insbesondere Hosting-, Projektmanagement-, Aufzeichnungs-, Transkriptions-, Übersetzungs-, Analyse- oder KI-gestützte Verarbeitungsfunktionen bereitstellen, soweit dies zur Vertragserfüllung, Unternehmensorganisation oder Rechtsverteidigung erforderlich ist und angemessene Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen eingehalten werden.
Eine öffentliche Nennung des Kunden als Referenz, die Nutzung eines Testimonials oder die Veröffentlichung nicht bereits öffentlich bekannter Projektdetails, Namen, Bilder, Audio- oder Videoaufnahmen zu Werbezwecken erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht nach Vertragsbeendigung fort, solange die betreffende Information vertraulich ist.
§19 Rechte an Methoden, Know-how, Trainings- und Beratungsinhalten
Vorbestehende Rechte des Anbieters oder Dritter an Vorlagen, Methoden, Frameworks, Prozessen, Präsentationen, Videos, Trainingsmaterialien, Arbeitsweisen, Textbausteinen, Tools und sonstigem Know-how verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
Der Erwerb einer Beratung, eines Trainings oder eines digitalen Produkts führt nicht zur Übertragung dieser Rechte auf den Kunden.
Der Kunde erhält ausschließlich die in diesen AGB bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet ist insbesondere der eigenständige kommerzielle Weiterverkauf, die öffentliche Verbreitung oder die Verwendung geschützter Inhalte als im Wesentlichen identisches Schulungs-, Beratungs-, Trainings- oder Informationsprodukt für Dritte.
Die bloße Anwendung des vermittelten Wissens, der Strategien, Empfehlungen und Erfahrungen im eigenen Unternehmen und für eigene Projekte bleibt zulässig.
§20 Nutzungsrechte bei Ghostwriting und Buchproduktion
20.1 Trennung von Dienstleistungen und Rechteeinräumung
Vergütungen für Strategie, Beratung, Interviews, Recherche, Konzeption, Projektmanagement, Manuskripterstellung, Redaktion, Lektorat, Korrektorat, Übersetzung, Design, Satz, Verlagssuche und sonstige Dienstleistungen vergüten die jeweils bezeichneten Leistungen.
Soweit der Kunde Rechte zur Veröffentlichung oder kommerziellen Verwertung eines finalen Arbeitsergebnisses erhalten soll, werden die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte im individuellen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
Bei zur Veröffentlichung bestimmten Ghostwriting- und Buchproduktionsprojekten wird eine entgeltliche Rechteeinräumung, soweit wirtschaftlich relevant, im individuellen Angebot von den sonstigen Leistungsbestandteilen gesondert ausgewiesen.
Eine solche Aufteilung soll die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der betreffenden Leistungen und Rechte sachgerecht widerspiegeln.
20.2 Zeitpunkt des Rechteübergangs
Nutzungsrechte an finalen Arbeitsergebnissen werden erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher für das betreffende Arbeitsergebnis und die entsprechende Rechteeinräumung geschuldeten Vergütungen eingeräumt.
Bis dahin erhält der Kunde ausschließlich das Recht, Entwürfe und Arbeitsergebnisse intern zu prüfen und im Rahmen des Projekts abzustimmen.
Eine Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung vor vollständigem Rechteübergang ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
Ansprüche des Anbieters auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz bei einer unberechtigten Nutzung bleiben unberührt.
20.3 Umfang der Rechte
Soweit im individuellen Angebot die umfassende Veröffentlichung und Verwertung des finalen Buchmanuskripts vorgesehen ist, räumt der Anbieter dem Kunden nach vollständiger Zahlung, soweit rechtlich verfügbar, das ausschließliche, räumlich unbeschränkte und für die gesetzliche Schutzdauer geltende Recht ein, das finale Arbeitsergebnis für die bei Vertragsschluss bekannten und für die vereinbarte Buchverwertung erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen.
Dies umfasst, soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, insbesondere:
- a)Vervielfältigung und Verbreitung als gedrucktes Buch,
- b)Veröffentlichung als E-Book und in digitalen Buchformaten,
- c)Herstellung und Verwertung von Hörbuch- und Audiofassungen,
- d)Online-Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung,
- e)Verwendung von Auszügen für Werbung, Presse und Social Media,
- f)Übersetzungen,
- g)redaktionelle Bearbeitungen, Aktualisierungen, Kürzungen und Anpassungen,
- h)verschiedene Ausgaben und Formate sowie
- i)Übertragung oder Unterlizenzierung der erforderlichen Rechte an Verlage, Plattformbetreiber, Distributoren und sonstige an Veröffentlichung oder Verwertung beteiligte Vertragspartner.
Soweit Rechte nach zwingend anwendbarem Urheberrecht nicht übertragbar sind, erhält der Kunde stattdessen die wirtschaftlich und rechtlich weitestmögliche entsprechende ausschließliche Nutzungsbefugnis.
20.4 Ghostwriting und Namensnennung
Soweit rechtlich zulässig, darf das finale Ghostwriting-Werk ohne Namensnennung des Ghostwriters und unter der vereinbarten Autorbezeichnung des Kunden veröffentlicht werden.
Der Anbieter stellt im Rahmen seiner Vertragsbeziehungen mit von ihm eingesetzten Urhebern sicher, dass die zur vereinbarten Ghostwriting-Nutzung erforderlichen Rechte und Zustimmungen im rechtlich zulässigen Umfang vorliegen.
Zwingende Urheberpersönlichkeitsrechte und sonstige gesetzlich nicht abdingbare Ansprüche bleiben unberührt.
20.5 Nicht übertragene Arbeitsmaterialien
Eine Rechteeinräumung an einem finalen Arbeitsergebnis umfasst ohne ausdrückliche Vereinbarung insbesondere nicht:
- a)interne Entwürfe und verworfene Fassungen,
- b)Recherche- und Arbeitsnotizen,
- c)interne Projektdateien,
- d)interne Briefings, Prozesse und Workflows,
- e)Vorlagen, Frameworks und Methoden des Anbieters,
- f)Roh- und Quelldateien sowie
- g)sonstiges vorbestehendes oder projektübergreifend eingesetztes Know-how.
Nutzungsrechte an unbekannten Nutzungsarten oder Rechte, für deren Einräumung zwingendes Recht besondere Anforderungen vorsieht, werden nur insoweit eingeräumt, wie dies rechtlich wirksam möglich ist.
Eine Gewähr dafür, dass jeder einzelne Bestandteil eines Arbeitsergebnisses für sich genommen urheberrechtlichen oder sonstigen Schutz genießt, wird nicht übernommen. Dies berührt die dem Kunden ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte an den rechtlich geschützten Bestandteilen des finalen Arbeitsergebnisses nicht.
§21 Deliverables, Rohdaten und Aufbewahrung
Der geschuldete Lieferumfang umfasst ausschließlich die im individuellen Angebot genannten finalen Deliverables.
Interne Arbeits-, Quell-, Recherche-, Produktions- und Projektdateien sind nicht geschuldet, soweit ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde ist nach Übergabe für die langfristige Sicherung der finalen Dateien verantwortlich.
Der Anbieter ist, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder abweichender Vereinbarungen, nicht verpflichtet, sämtliche Projekt- und Arbeitsdateien länger als 180 Tage nach endgültigem Projektabschluss vorzuhalten.
Eine spätere Wiederherstellung oder erneute Bereitstellung nicht mehr vorhandener Dateien ist nicht geschuldet.
§22 Aufzeichnungen und Transkriptionen
Bild-, Ton- oder Gesprächsaufzeichnungen sowie automatisierte Transkriptionen durch den Anbieter erfolgen nur, wenn die betroffenen Teilnehmer vor Beginn entsprechend informiert wurden und eine erforderliche Zustimmung oder sonstige Rechtsgrundlage vorliegt.
Eine Zustimmung zu Aufzeichnungen wird, soweit erforderlich, gesondert von der Zustimmung zu diesen AGB eingeholt.
Der Kunde darf vertrauliche Beratungs-, Interview-, Trainings- oder Projektgespräche ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht aufzeichnen, übertragen, öffentlich wiedergeben oder Dritten zugänglich machen, soweit keine zwingende gesetzliche Befugnis besteht.
Soweit Aufzeichnungen Bestandteil einer vereinbarten Leistung sind, dürfen sie für die vereinbarten Projekt- oder Trainingszwecke verwendet und hierfür mit geeigneten technischen oder automatisierten Systemen verarbeitet werden.
§23 Verlage, Geschäftskontakte und sonstige Dritte
Soweit der Anbieter bei Verlagssuche, Selfpublishing, Plattformauswahl oder Kontakten zu sonstigen Dritten unterstützt, schuldet er die vereinbarte Unterstützungsleistung, nicht jedoch den Abschluss eines Vertrags mit einem Dritten.
Entscheidungen von Verlagen, Agenturen, Plattformen, Medienunternehmen, Distributoren oder sonstigen Dritten liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.
Verträge zwischen dem Kunden und solchen Dritten kommen ausschließlich zwischen diesen Parteien zustande, sofern der Anbieter nicht ausdrücklich selbst Vertragspartner wird.
Der Anbieter übernimmt keine Garantie für Verlagsannahmen, Veröffentlichungstermine, Rankings, Bestseller-Platzierungen, Verkaufszahlen, Reichweiten oder sonstige Entscheidungen und Ergebnisse Dritter.
Soweit für die Herstellung oder Vermittlung eines konkreten Geschäftskontakts im individuellen Angebot eine erfolgsabhängige Vergütung, Provision oder Beteiligung zugunsten des Anbieters vereinbart wurde, darf der Kunde diese Vergütungsregelung nicht durch unmittelbaren oder mittelbaren Vertragsschluss mit dem vermittelten Dritten oder über verbundene Unternehmen bzw. sonstige zwischengeschaltete Personen umgehen.
Die Voraussetzungen, Höhe und gegebenenfalls zeitliche Dauer einer solchen erfolgsabhängigen Vergütung bestimmen sich ausschließlich nach der betreffenden individuellen Vereinbarung.
Gesetzliche und vertragliche Vergütungs- und Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben im Fall einer schuldhaften Umgehung unberührt.
§24 Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate nach Beendigung des Vertrags keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter des Anbieters, mit denen der Kunde im Rahmen der Vertragsdurchführung unmittelbar zusammengearbeitet hat, gezielt mit dem Zweck abzuwerben, die betreffenden Leistungen unmittelbar oder mittelbar unter Umgehung des Anbieters zu beziehen.
Nicht erfasst werden insbesondere
- a)allgemeine, nicht gezielt an diese Personen gerichtete Stellenausschreibungen,
- b)unaufgeforderte Kontaktaufnahmen oder Bewerbungen der betreffenden Personen,
- c)bereits vor Vertragsschluss bestehende unmittelbare Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der betreffenden Person sowie
- d)Fälle, in denen der Anbieter der direkten Zusammenarbeit zuvor zugestimmt hat.
Gesetzliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bleiben im Fall einer schuldhaften Verletzung unberührt.
§25 Digitale Produkte und Online-Autoren-Trainings
Der Anbieter bietet neben seinen sonstigen Leistungen digitale Produkte und Online-Autoren-Trainings an.
Ein Online-Autoren-Training ist ein strukturiertes Trainings- und Bildungsangebot zur Vermittlung von Wissen, Methoden, Strategien und Arbeitsweisen rund um Buchkonzeption, Manuskripterstellung, Positionierung, Veröffentlichung, Vermarktung und damit zusammenhängende Themen.
Online-Autoren-Trainings sind kein Coaching und begründen insbesondere keinen Anspruch auf eine fortlaufende persönliche Begleitung, individuelle Betreuung oder persönliche Erreichbarkeit des Anbieters außerhalb ausdrücklich vereinbarter Leistungen.
Ein Online-Autoren-Training kann ergänzende individuelle Beratungs-, Manuskript-, Feedback- oder Live-Elemente enthalten. Ob und in welchem Umfang solche Leistungen Bestandteil des jeweiligen Angebots sind, ergibt sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Produkt- oder Leistungsbeschreibung.
Aus dem Umstand, dass ein Training zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl oder Art zusätzlicher Leistungen beinhaltet, folgt kein Anspruch darauf, dass andere oder zukünftige Angebote denselben Umfang aufweisen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Inhalte, Zusatzleistungen oder Leistungsbestandteile früherer oder späterer Angebotsversionen bereitzustellen, sofern sie nicht Bestandteil des konkret mit dem Kunden geschlossenen Vertrags sind.
Digitale Trainings dienen der Wissensvermittlung und praktischen eigenverantwortlichen Anwendung durch den Kunden.
Das Online-Autoren-Training beinhaltet keine Prüfungen, Tests, benoteten Aufgaben, Zertifizierungen oder sonstige vertraglich geschuldete Überwachung des Lernerfolgs. Der Anbieter schuldet insbesondere keine Kontrolle oder Bewertung, ob und in welchem Umfang der Kunde die vermittelten Inhalte verstanden, erlernt oder umgesetzt hat.
Soweit das jeweilige Angebot individuelle Beratungs-, Manuskript-, Feedback- oder Live-Termine enthält, dienen diese der Beratung zum konkreten Buchprojekt des Kunden. Sie stellen keine Prüfung oder Kontrolle des Lernfortschritts oder Lernerfolgs innerhalb des Online-Autoren-Trainings dar. Ein Anspruch auf Überprüfung des im Training vermittelten Lernstoffs oder des individuellen Lernfortschritts besteht nicht.
Für die eigenständige Auseinandersetzung mit den Trainingsinhalten, deren Umsetzung sowie die hieraus erzielten Ergebnisse ist der Kunde selbst verantwortlich.
Etwaige in einem Online-Autoren-Training oder digitalen Produkt enthaltene Beratungs-, Manuskript-, Feedback- oder Live-Termine sind, soweit im individuellen Angebot oder in der maßgeblichen Leistungsbeschreibung keine andere Frist festgelegt ist, innerhalb von zwölf Monaten ab Vertragsschluss abzurufen und wahrzunehmen.
Nach Ablauf dieser Frist nicht abgerufene Termine verfallen ohne Anspruch auf Nachholung, Ersatz oder Rückerstattung. Zeiträume, in denen die Wahrnehmung eines solchen Termins aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund nicht möglich war, verlängern die Frist entsprechend.
§26 Zugang zu digitalen Produkten, Nutzerkonten und Nutzungsrechte
Digitale Produkte und Online-Trainings werden über eine vom Anbieter ausgewählte Online-Plattform oder auf andere geeignete digitale Weise bereitgestellt.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist ein erworbener Zugang ausschließlich für den Kunden bzw. für einen vom Unternehmenskunden benannten Nutzer bestimmt.
Ein einzelner Zugang darf nicht gleichzeitig oder nacheinander mehreren Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder sonstigen Personen zur gemeinsamen Nutzung überlassen werden, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Mehrnutzer- oder Unternehmenslizenz erworben wurde.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung eines Zugangs bestehen.
Der Kunde darf insbesondere nicht:
- a)Zugangsdaten an unberechtigte Dritte weitergeben,
- b)Kurs- oder Trainingsinhalte vollständig oder in wesentlichen Teilen herunterladen, kopieren oder vervielfältigen, soweit dies nicht technisch vorgesehen oder ausdrücklich gestattet ist,
- c)Video-, Audio- oder Bildschirmaufzeichnungen der Inhalte anfertigen oder verbreiten,
- d)Trainingsmaterialien öffentlich zugänglich machen oder verbreiten,
- e)Trainingsinhalte verkaufen, vermieten, lizenzieren oder anderweitig Dritten kommerziell zur Verfügung stellen oder
- f)wesentliche Teile des Trainings als Grundlage eines inhaltlich im Wesentlichen identischen konkurrierenden Trainings-, Coaching-, Schulungs- oder Informationsprodukts vervielfältigen.
Die Anwendung der vermittelten Methoden, Strategien und Kenntnisse auf eigene geschäftliche Tätigkeiten und eigene Buchprojekte bleibt zulässig.
Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen diese Bestimmungen ist der Anbieter nach vorheriger Mitteilung bzw. bei schwerwiegendem Missbrauch unmittelbar berechtigt, den betreffenden Zugang zu sperren. Gesetzliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Werke, Texte, Manuskripte, Konzepte und sonstige Inhalte, die der Kunde selbst im Rahmen eines Trainings erstellt, verbleiben beim Kunden bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Der Erwerb oder die Nutzung eines Trainings verschafft dem Anbieter daran keine weitergehenden Rechte.
Soweit der Kunde eigene Inhalte im Rahmen einer enthaltenen Beratungs- oder Feedbackleistung an den Anbieter übermittelt, erhält der Anbieter lediglich die zur Durchführung dieser Leistung erforderliche Nutzungsbefugnis.
§27 Zugangsdauer, Plattformverfügbarkeit und technische Voraussetzungen
Soweit ein digitales Produkt oder Online-Training mit zeitlich unbeschränktem Zugang angeboten wird, bedeutet dies, dass für den vertraglich eingeräumten Zugang kein festgelegtes Ablaufdatum besteht.
Zeitlich unbeschränkter Zugang begründet keinen Anspruch auf Nutzung einer bestimmten technischen Plattform, Domain, App, URL oder technischen Infrastruktur.
Der Anbieter ist berechtigt, digitale Inhalte auf eine andere geeignete Plattform zu übertragen, Zugangsverfahren zu ändern oder die technische Art der Bereitstellung anzupassen, sofern der Zugang des Kunden hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Der Anbieter schuldet keine hundertprozentige oder jederzeit unterbrechungsfreie technische Verfügbarkeit.
Insbesondere Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Software-Updates, Internet- oder Hostingprobleme sowie Ausfälle externer Anbieter können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Vorübergehende technisch bedingte Unterbrechungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung, soweit sie die Nutzung insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigen.
Der Kunde ist für die auf seiner Seite erforderlichen technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere ein geeignetes Endgerät, eine ausreichende Internetverbindung, ein aktueller Browser und gegebenenfalls erforderliche Standardsoftware.
Für Beratungs- oder Live-Calls benötigt der Kunde zusätzlich funktionsfähige Audio- und gegebenenfalls Videotechnik.
Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Störungen von Hosting-, Internet-, Zahlungs-, Buchungs-, Videokonferenz-, E-Mail- oder sonstigen Drittanbieterdiensten, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.
Kann eine individuell vereinbarte Leistung aufgrund eines solchen Ausfalls nicht sinnvoll durchgeführt werden, kann der Anbieter die Leistung auf einen Ersatztermin verschieben oder in technisch gleichwertiger Form nachholen.
Stellt der Anbieter die dauerhafte Online-Bereitstellung eines mit zeitlich unbeschränktem Zugang erworbenen digitalen Produkts endgültig ein, ist er berechtigt, den zeitlich unbeschränkten Zugang durch eine im Wesentlichen gleichwertige anderweitige Zugriffsmöglichkeit auf die zu diesem Zeitpunkt bestehenden wesentlichen digitalen Kerninhalte zu gewährleisten, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist.
Dies kann insbesondere durch Migration auf eine andere Plattform oder durch Bereitstellung der hierfür vorgesehenen Inhalte in einem dauerhaft nutzbaren digitalen Format erfolgen. Ein Anspruch auf den fortlaufenden Betrieb einer bestimmten Plattform oder technischen Infrastruktur, auf zukünftige Aktualisierungen oder auf Leistungen, die ihrer Natur nach nur live oder durch fortlaufend betriebene technische Systeme erbracht werden können, besteht nicht.
§28 Änderungen und Aktualisierungen digitaler Inhalte
Der Anbieter ist berechtigt, digitale Produkte und Trainings während der Zugangsdauer fachlich, didaktisch, redaktionell oder technisch zu aktualisieren, weiterzuentwickeln und anzupassen.
Der Anbieter darf insbesondere
- a)veraltete Inhalte aktualisieren,
- b)einzelne Lektionen überarbeiten oder ersetzen,
- c)Inhalte anders strukturieren,
- d)technische Formate ändern,
- e)ergänzende Inhalte hinzufügen oder
- f)nicht mehr aktuelle Inhalte entfernen,
sofern dadurch der Gesamtcharakter und der wesentliche Nutzen des vom Kunden erworbenen Produkts nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Ein Anspruch auf dauerhafte Beibehaltung einer bestimmten Version, Reihenfolge, Benutzeroberfläche, technischen Umsetzung oder einzelnen nicht ausdrücklich als wesentliche Vertragsleistung vereinbarten Funktion besteht nicht.
Wesentliche für den Kunden nachteilige Änderungen des ausdrücklich vereinbarten Kernleistungsumfangs bleiben hiervon unberührt.
§29 Höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen und auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, erhebliche politische Unruhen, behördliche Maßnahmen, Epidemien, erhebliche Ausfälle von Energie-, Kommunikations- oder IT-Infrastruktur sowie vergleichbare Ereignisse zählen.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei über wesentliche Auswirkungen, sobald dies vernünftigerweise möglich ist.
Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Dauert die Beeinträchtigung so lange an, dass einer Partei die Vertragsfortsetzung unzumutbar wird, bleiben gesetzliche Beendigungsrechte unberührt.
§30 Mängel und Nachbesserung
Soweit gesetzliche Mängelrechte auf eine Leistung Anwendung finden, bleiben diese nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen bestehen.
Der Kunde gibt dem Anbieter grundsätzlich zunächst Gelegenheit, einen berechtigten Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben, soweit eine Nachbesserung möglich und zumutbar ist.
Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil sich subjektive geschmackliche oder stilistische Vorstellungen des Kunden nachträglich ändern, sofern die Leistung dem vereinbarten Briefing und Leistungsumfang entspricht.
Dasselbe gilt für Änderungen des Kundenwunsches nach vorheriger Freigabe einer Projektgrundlage.
Bei digitalen Produkten stellt allein eine Änderung nach § 28 keinen Mangel dar, sofern der wesentliche vertraglich vereinbarte Nutzen erhalten bleibt.
Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
§31 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt
- a)bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- b)für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- c)soweit ausdrücklich individuell eine Garantie übernommen wurde sowie
- d)soweit eine Haftung gesetzlich zwingend nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter ausschließlich für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Bei der Bestimmung des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens sind insbesondere Art, Umfang und wirtschaftliche Bedeutung des betroffenen Auftrags sowie die vereinbarte Vergütung zu berücksichtigen.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit rechtlich zulässig, haftet der Anbieter insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftschancen, ausgebliebene Bucherlöse, Rankings, Reichweiten, Reputationswirkungen oder vergleichbare wirtschaftliche Erwartungen, soweit es sich nicht um einen nach Absatz 1 oder Absatz 2 ersatzfähigen Schaden handelt.
Für Entscheidungen des Kunden auf Grundlage von Beratungs- oder Trainingsinhalten haftet der Anbieter nur, soweit ein vom Anbieter zu vertretender Fehler vorliegt und die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen nicht ausgeschlossen oder begrenzt ist.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§32 Kein Erfolgsversprechen; keine Rechts- oder Steuerberatung
Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, publizistischen oder persönlichen Erfolg.
Insbesondere werden keine bestimmten Verkaufszahlen, Bestseller-Platzierungen, Verlagsverträge, Presseveröffentlichungen, Rankings, Reichweiten, Umsätze oder sonstigen Marktergebnisse geschuldet.
Beispiele früherer Projekte, Erfahrungswerte, Testimonials, Referenzen, Bestseller-Platzierungen anderer Kunden, Prognosen oder Einschätzungen stellen keine Zusicherung oder Garantie eines vergleichbaren Ergebnisses dar.
Trainings- und Beratungsinhalte stellen Informationen, Erfahrungen, Methoden und Empfehlungen dar. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über deren Anwendung.
Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder sonstige einer besonderen Berufszulassung vorbehaltene Tätigkeit.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei entsprechenden Fragestellungen geeignete qualifizierte Berater einzuschalten.
§33 Sanktionen und Compliance
Der Kunde versichert nach bestem Wissen, dass Vertragsschluss, Zahlungen an den Anbieter sowie die beabsichtigte Nutzung der vereinbarten Leistungen nicht gegen auf den Anbieter, den Kunden oder die betreffende Transaktion anwendbare Sanktions-, Embargo-, Exportkontroll-, Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs- oder Korruptionsvorschriften verstoßen.
Der Anbieter ist berechtigt, soweit dies aufgrund anwendbarer gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen erforderlich oder angesichts konkreter Umstände angemessen ist, Identitäts-, Zahlungs- und Compliance-Prüfungen durchzuführen und hierfür geeignete Informationen oder Nachweise vom Kunden anzufordern.
Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn ihm Umstände bekannt werden, aufgrund derer die Durchführung des Vertrags gegen anwendbare Sanktions- oder Compliancevorschriften verstoßen könnte.
Ist die Durchführung des Vertrags aufgrund zwingend anwendbarer Sanktions- oder Compliancevorschriften untersagt oder bestehen konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für einen entsprechenden Verstoß, darf der Anbieter den Vertragsschluss ablehnen oder die Leistungserbringung vorübergehend aussetzen.
Ist eine rechtmäßige Fortsetzung des Vertrags dauerhaft nicht möglich oder dem Anbieter aufgrund zwingender gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen nicht zumutbar, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu beenden.
Bis zum Zeitpunkt einer berechtigten Aussetzung oder Beendigung vertragsgemäß erbrachte Leistungen und entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt. Soweit der Anbieter eine Aussetzung oder Beendigung aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht zu vertreten hat, entstehen hieraus keine weitergehenden Schadensersatzansprüche des Kunden.
§34 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
Soweit für bestimmte Datenverarbeitungen eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese unabhängig von diesen AGB eingeholt.
Soweit die Parteien aufgrund der konkreten Verarbeitung zum Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder einer vergleichbaren Datenschutzvereinbarung verpflichtet sind, werden sie eine solche Vereinbarung gesondert abschließen.
§35 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet, soweit rechtlich zulässig, das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, die unabhängig von der Rechtswahl Anwendung finden, bleiben unberührt.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig und wirksam ist, ist Hamburg, Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Hat der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Lugano-Übereinkommens, ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt, eigene Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
Bei Kunden mit Sitz außerhalb der in Absatz 4 genannten Staaten können die Parteien im individuellen Vertrag eine abweichende Gerichtsstands- oder Schiedsvereinbarung treffen.
Durch diese Gerichtsstandsvereinbarung wird kein Erfüllungs- oder Leistungsort in Hamburg oder an einem anderen Ort in Deutschland begründet.
Der Ort der tatsächlichen Leistungserbringung bestimmt sich unabhängig von der Gerichtsstandsvereinbarung nach dem jeweiligen Vertrag und den tatsächlichen Umständen.
§36 Schlussbestimmungen
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden. Der Vorrang wirksamer Individualabreden bleibt hiervon unberührt.
Unterlässt eine Partei vorübergehend die Ausübung eines vertraglichen Rechts, stellt dies keinen dauerhaften Verzicht auf dieses Recht dar.
Der Kunde darf den Vertrag oder wesentliche Rechte und Pflichten daraus nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Der Anbieter darf Zahlungsforderungen ohne Zustimmung des Kunden abtreten.
Eine Übertragung des Vertrags durch den Anbieter auf einen Rechtsnachfolger im Zusammenhang mit einer Unternehmensumstrukturierung, Veräußerung oder Übertragung des betreffenden Geschäftsbereichs ist zulässig, soweit dem Kunden dadurch keine unangemessenen Nachteile entstehen und zwingendes Recht nicht entgegensteht.
Der Vertrag begründet keine Gesellschaft, Partnerschaft, Arbeitsbeziehung, Vertretungsmacht oder sonstige gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen den Parteien.
Dritte erwerben aus dem Vertrag keine eigenen Rechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Der individuelle Vertrag einschließlich ausdrücklich einbezogener Anlagen, der bei Vertragsschluss maßgeblichen Produkt- oder Leistungsbeschreibung und dieser AGB bildet die Vereinbarung der Parteien über den betreffenden Vertragsgegenstand.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Existieren Übersetzungen dieser AGB, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Es gilt diejenige Fassung dieser AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags wirksam einbezogen wurde.